Das neue Gesetz zur Regelung von Datenschutz und Privatsphäre (TTDSG)

Das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) tritt nun zum 1. Dezember 2021 in Kraft. Dieses dürfte nochmal frischen Wind in die Thematik des datenschutzkonformen Einsatzes von Third-Party Pixeln und dem Cookie-Consent bringen. Worauf Webseiten- und Shopbetreiber achten sollten, klären wir in diesem Artikel.

Was ist das TTDSG eigentlich?

Wir als Facebook Agentur erklären es dir! Beim TTDSG handelt es sich um Ergänzungen von DSGVO / GDPR im deutschen Recht. Man passt den deutschen Datenschutz also jetzt entsprechend dieser europäischen Standards an. Allerdings gilt der derzeitige Zeitpunkt als umstritten, da auf europäischer Ebene die ePrivacy-Verordnung verhandelt wird und das TTDSG Spielräume für Interpretationen bietet.

TTDSG

Was solltest du jetzt tun?

Wer sich seit Inkrafttreten der DSGVO noch nicht mit dem Thema Einwilligung und Tracking von Cookies auf seiner Webseite beschäftigt hat, sollte dieses möglichst nachholen. Denn ab genau diesem Zeitpunkt ist gesetzlich geregelt, dass die von Pixeln gesetzten Cookies einer Einwilligung benötigen. Dieses ist über ein Cookie-Consent-Tool abbildbar und hier gibt es zuverlässige Lösungen wie z.B. Usercentrics, Cookiebot oder Borlabs, um nur ein paar Anbieter zu nennen. Wichtig ist es aber auch nicht nur einen Cookie-Banner zu schalten, sondern auch die Pixel erst nach Einwilligung auszulösen, was bei so mancher Webseite nicht vorschriftsmäßig läuft.

Häufig bietet sich eine Implementierung über den Google Tag Manager an, da sich einzelne Cookies leichter aussteuern lassen und der Tag Manager an sich als notwendiges Cookie gesehen werden kann, wenn er die integrierten Cookies datenschutzkonform aussteuert.

Wichtig ist zukünftig aber auch, dass der Cookie-Banner folgende Anforderungen erfüllt:

  1. Der Nutzer muss aktiv die Felder auswählen. Checkboxen dürfen nicht vorausgewählt sein.
  2. Annehmen und Ablehnen Buttons müssen zukünftig gleichwertig sein. Der Annehmen-Button darf also nicht prominenter platziert werden.

Was kann im schlimmsten Falle passieren?

Im Worst-Case-Szenario drohen gleich mehrere Bußgelder.

  • Durch den Verstoß gegen die bereits bestehende DSGVO drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes.
  • Beim Verstoß gegen das TTDSG droht ein weiteres Bußgeld in Höhe von bis zu 300.000 €.
  • Zusätzlich kann auch für einen nicht ordnungsgemäßen Cookie-Consent abgemahnt werden.

Was sind die Folgen für mein Online Marketing?

Natürlich erhält man infolge der Thematik weniger Daten, mit denen sich arbeiten lässt. Vor allem die Webanalyse über Google Analytics oder alternative Tools wird sehr schwierig, um den Erfolg von einzelnen Kampagnen zu beurteilen, denn Google Analytics darf erst nach Zulassung der Cookies aktiviert werden. Pageviews, AddToCarts und Käufe können bei abgelehnten Cookies also gar nicht mehr gemessen werden. 

Natürlich besteht auch ein großer Einfluss auf das Performance-Marketing, da einzelne Zielgruppen von Webseitenbesuchern für das Remarketing deutlich kleiner ausfallen. Infolgedessen kann man manchen Nutzern nicht mehr die Remarketing-Botschaft auf Facebook, Google & Co. präsentieren, da ihm das nötige Cookie fehlt. 

Zwar ist es somit deutlich schwieriger performante Ergebnisse zu erzielen, aber mit ein wenig Erfahrung und Einfallsreichtum lassen sich auch unter diesen Bedingungen noch gute Ergebnisse erzielen. Du brauchst hierbei ein wenig Unterstützung, dann helfen wir dir gern weiter, fülle hierzu einfach unser Kontaktformular aus und wir melden uns bei dir.

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Carsten Dierks

Carsten ist Performance Marketing Manager bei ZweiDigital. Alles rund ums Advertising gehört zu seinen großen Leidenschaften. Besonderen Wert legt er darauf, aktuelle Trends im Auge zu behalten und für Kunden umzusetzen.

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